Verwaltungsgerichtshof 88/10/0166

88/10/0166Verwaltungsgerichtshof02.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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