88/10/0132•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0132
88/10/0132Verwaltungsgerichtshof06.02.1989
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.