Verwaltungsgerichtshof 88/10/0129

88/10/0129Verwaltungsgerichtshof26.09.1988

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988100129.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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