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88/10/0129•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0129
88/10/0129Verwaltungsgerichtshof26.09.1988
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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