Verwaltungsgerichtshof 88/10/0119

88/10/0119Verwaltungsgerichtshof27.09.1988

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988100119.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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