88/10/0113•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0113
88/10/0113Verwaltungsgerichtshof11.07.1988
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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