Verwaltungsgerichtshof 88/10/0088

88/10/0088Verwaltungsgerichtshof21.12.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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