Verwaltungsgerichtshof 88/10/0077

88/10/0077Verwaltungsgerichtshof11.07.1988

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Ermittlungsverfahren Allgemein Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988100077.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.