Verwaltungsgerichtshof 88/10/0069

88/10/0069Verwaltungsgerichtshof30.06.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988100069.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.