Verwaltungsgerichtshof 88/10/0068

88/10/0068Verwaltungsgerichtshof03.11.1989

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Spruchpunkte 2. und 3. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.425,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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