Verwaltungsgerichtshof 88/10/0037

88/10/0037Verwaltungsgerichtshof21.03.1988

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988100037.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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