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88/10/0037•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0037
88/10/0037Verwaltungsgerichtshof21.03.1988
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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