Verwaltungsgerichtshof 88/09/0140

88/09/0140Verwaltungsgerichtshof27.04.1989

Regest

Parteiengehör Parteienvertreter Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/09/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988090140.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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