Verwaltungsgerichtshof 88/09/0111

88/09/0111Verwaltungsgerichtshof12.07.1990

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Grundsatz der Gleichwertigkeit Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Verfahrensmängel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/09/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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