Verwaltungsgerichtshof 88/09/0108

88/09/0108Verwaltungsgerichtshof01.12.1988

Regest

Grundsatz der Gleichwertigkeit Grundsatz der Unbeschränktheit Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/09/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988090108.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.