Verwaltungsgerichtshof 88/09/0086

88/09/0086Verwaltungsgerichtshof26.09.1991

Regest

Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil Leidenszustand Maßgebende Veränderung Allgemein Leidenszustand Maßgebende Veränderung Anspruch auf Einschätzung nach KOVG §7 Verfahrensrecht Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/09/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.