Verwaltungsgerichtshof 88/09/0031

88/09/0031Verwaltungsgerichtshof26.05.1988

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/09/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1988

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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