Verwaltungsgerichtshof 88/08/0300

88/08/0300Verwaltungsgerichtshof03.07.1990

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0300

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Ersatzes der Verfahrenskosten wird abgewiesen.

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