Verwaltungsgerichtshof 88/08/0287

88/08/0287Verwaltungsgerichtshof21.11.1989

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988080287.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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