Verwaltungsgerichtshof 88/08/0286

88/08/0286Verwaltungsgerichtshof24.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0286

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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