Verwaltungsgerichtshof 88/08/0274

88/08/0274Verwaltungsgerichtshof07.07.1992

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0274

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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