Verwaltungsgerichtshof 88/08/0252

88/08/0252Verwaltungsgerichtshof15.12.1988

Regest

Kompensation Aufrechnung Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988080252.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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