Verwaltungsgerichtshof 88/08/0248

88/08/0248Verwaltungsgerichtshof03.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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