Verwaltungsgerichtshof 88/08/0241

88/08/0241Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Regest

Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Kollektivvertrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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