Verwaltungsgerichtshof 88/08/0200

88/08/0200Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Regest

Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminster für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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