Verwaltungsgerichtshof 88/08/0193

88/08/0193Verwaltungsgerichtshof07.07.1992

Regest

Entgelt Begriff Dienstverhinderung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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