Verwaltungsgerichtshof 88/08/0180

88/08/0180Verwaltungsgerichtshof07.07.1992

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Zeitraumes vom 20. März 1986 bis 7. Juli 1986 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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