Verwaltungsgerichtshof 88/08/0178

88/08/0178Verwaltungsgerichtshof15.12.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 freiwillige Gewährung Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Sachbezug

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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