Verwaltungsgerichtshof 88/08/0176

88/08/0176Verwaltungsgerichtshof29.09.1992

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat Verwaltungsvorschrift Verantwortlicheneigenschaft Organe juristischer Personen (VStG §9)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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