Verwaltungsgerichtshof 88/08/0146

88/08/0146Verwaltungsgerichtshof27.09.1988

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988080146.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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