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88/08/0124•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0124
88/08/0124Verwaltungsgerichtshof28.04.1988
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Verantwortlichkeit (VStG §9) Vertreter
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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