Verwaltungsgerichtshof 88/08/0115

88/08/0115Verwaltungsgerichtshof13.06.1989

Regest

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Beweismittel Zeugenbeweis freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988080115.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.