88/08/0115•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0115
88/08/0115Verwaltungsgerichtshof13.06.1989
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Beweismittel Zeugenbeweis freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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