Verwaltungsgerichtshof 88/08/0114

88/08/0114Verwaltungsgerichtshof04.07.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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