Verwaltungsgerichtshof 88/08/0085

88/08/0085Verwaltungsgerichtshof30.06.1988

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wohnsitz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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