Verwaltungsgerichtshof 88/08/0083

88/08/0083Verwaltungsgerichtshof30.06.1988

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Ausfertigung mittels EDV

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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