Verwaltungsgerichtshof 88/08/0075

88/08/0075Verwaltungsgerichtshof19.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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