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88/08/0040•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0040
88/08/0040Verwaltungsgerichtshof23.05.1989
Unterschrift des Genehmigenden
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.890,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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