Verwaltungsgerichtshof 88/08/0040

88/08/0040Verwaltungsgerichtshof23.05.1989

Regest

Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988080040.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.890,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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