Verwaltungsgerichtshof 88/08/0018

88/08/0018Verwaltungsgerichtshof01.12.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 erzielter Gewinn

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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