Verwaltungsgerichtshof 88/07/0147

88/07/0147Verwaltungsgerichtshof08.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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