Verwaltungsgerichtshof 88/07/0146

88/07/0146Verwaltungsgerichtshof23.05.1989

Regest

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988070146.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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