Verwaltungsgerichtshof 88/07/0143

88/07/0143Verwaltungsgerichtshof14.02.1989

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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