Verwaltungsgerichtshof 88/07/0140

88/07/0140Verwaltungsgerichtshof10.10.1989

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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