Verwaltungsgerichtshof 88/07/0139

88/07/0139Verwaltungsgerichtshof23.05.1989

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Rechtliche Würdigung Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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