Verwaltungsgerichtshof 88/07/0133

88/07/0133Verwaltungsgerichtshof24.10.1989

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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