Verwaltungsgerichtshof 88/07/0131

88/07/0131Verwaltungsgerichtshof24.10.1989

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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