Verwaltungsgerichtshof 88/07/0129

88/07/0129Verwaltungsgerichtshof21.01.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Kleingewerbebetrieb

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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