Verwaltungsgerichtshof 88/07/0117

88/07/0117Verwaltungsgerichtshof17.01.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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