Verwaltungsgerichtshof 88/07/0097

88/07/0097Verwaltungsgerichtshof07.03.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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