Verwaltungsgerichtshof 88/07/0087

88/07/0087Verwaltungsgerichtshof02.10.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Widmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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