Verwaltungsgerichtshof 88/07/0086

88/07/0086Verwaltungsgerichtshof21.11.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinen Spruchpunkten III und IV wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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