Verwaltungsgerichtshof 88/07/0084

88/07/0084Verwaltungsgerichtshof22.11.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen von insgesamt S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen von insgesamt S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenersatzmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.