Verwaltungsgerichtshof 88/07/0059

88/07/0059Verwaltungsgerichtshof05.07.1988

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/07/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1988

Spruch

  1. Die Beschwerde wird, soweit sie gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 25. März 1987, Zl. 14.855/03-I4/87 gerichtet ist, als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

  2. Die Beschwerde wird, soweit sie gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. März 1987, Zl. 14.855/04-I4/87 gerichtet ist, zurückgewiesen.

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